Erweiterungszone Widumanger - Abgabefrist für das Einreichen der Gesuche um Grundzuweisung

hausbau

Es wird bekannt gegeben, dass der Gemeindeausschuss die Abgabefrist für das Einreichen der Gesuche um Grundzuweisung in der Erweiterungszone „C2 – Widumanger“ in Tisens ab dem 14.02.2024 bis zum 30.04.2024 festgesetzt hat. Innerhalb dieser Frist sind die entsprechenden Gesuche im Sekretariat der Gemeinde abzugeben.

Die Rangordnung dient für die Zuweisung der Baulose des geförderten Wohnbaus.

Der Bürgermeister

Christoph Matscher


Hier finden Sie die Unterlagen:

Bekanntgabe Abgabefrist für das Einreichen der Gesuche um Grundzuweisung (0.26 MB)

Gemeindeausschussbeschluss Nummer 79 vom 13.02.2024.pdf (0.28 MB)

Ansuchen um Grundzuweisung docx (0.12 MB)

Ansuchen um Grundzuweisung.pdf (0.21 MB)


19.02.2024

DEU