Ortstaxe - Local Tax

Seit dem 1. Jänner 2014 ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe oder Localtax genannt) pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet. 

Mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 31.08.2023, Nr. 30 wurden einige Änderungen und Ergänzungen am DLH Nr. 4/2013 „Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe“ beschlossen.

Folgende Tarife gelten ab dem 01.01.2024:

Kategorie BetriebGrundtaxeErhöhung
Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von 4 , 4S und 5 Sternen
2,50 €0,60 €
Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von 3, 3S, UaB-Betrieben mit 5 Blumen, Privatzimmervieter mit 5 Sonnen und Campingplätzen mit 5 Sternen
2,00 €0,60 €
alle anderen Beherbergungsbetriebe1,50 €0,60 €

Zuständig

DEU