Vermögensgebühr (Besetzung von öffentlichem Grund, Werbung und Plakatierung)

Die Vermögensgebühr ersetzt die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA). Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 816 bis 847 enthalten.

Die Vermögensgebühr betifft demnach:

  • die dauerhaften und zeitweiligen Besetzungen von öffentlichem Grund
  • die Gebühren für Werbung und Plakatierung und
  • die Marktgebühren

Hier geht es zur Verordnung der Gemeinde Tisens und den gültigen Gebühren.

Zuständig

Formulare

DEU