Die Vermögensgebühr ersetzt die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA). Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 816 bis 847 enthalten.
Die Vermögensgebühr betifft demnach:
- die dauerhaften und zeitweiligen Besetzungen von öffentlichem Grund
- die Gebühren für Werbung und Plakatierung und
- die Marktgebühren
Hier geht es zur Verordnung der Gemeinde Tisens und den gültigen Gebühren.