Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Die Autonome Provinz Bozen Südtirol hat mit dem Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS bzw. IMI) eingeführt. Diese ersetzt seit 2014 vollständig alle mit staatlichen Rechtsvorschriften eingeführten Gemeindesteuern auf Immobilien (TASI und IMU). 

Die GIS ist auf den Besitz (Eigentum, Fruchtgenuss, Wohnrecht etc.) von Gebäuden und Baugründen* geschuldet. Weitere Informationen zur Gemeindeimmobiliensteuer und zu ihrer Berechnung finden sich auf der Seite der Landesverwaltung.

Die folgende tabellarische Aufstellung der Gebäudekategorien dient einem Überblick über die geltenden Steuersätze und Tatbestände der Gemeinde Tisens ab 01.01.2023. Als Besteuerungsgrundlage dient laut Landesgesetz der Katasterwert für Gebäude und der übliche Marktwert bei Baugründen. Eine detaillierte Information finden Sie in der Verordnung und dem Ratsbeschluss Nr.4/2023  zu den Steuersätzen.

GIS-Tatbestände_und_Steuersätze.pdf (0.04 MB)


*Spezifizierungen zu den Baugründen
Baugrund (Landesgesetz Nr. 3/2018 - Art. 4 Buchstabe d) ist die Fläche die laut endgültig genehmigten und in Kraft getretenen Gemeindebauleitplan, oder Gemeindeplan für Raum und Landschaft bzw. deren Änderungen, zur Bebauung verwendet werden kann, unabhängig von der Genehmigung der entsprechenden Durchführungspläne.
Die in den Katasterkategorien F/2 "Ruinen" (mit Ausnahme jener in den Natur- und Agrarflächen), F/3 "Einheiten im Bau" und F/4 "Einheiten im Zuge der Zweckbestimmung" sind dem Baugrund gleichgestellt.
Als Baugrund gelten auch Grundstücke, welche von Bau-, Abbruch- Wiederaufbau- oder Wiedergewinnungsarbeiten betroffen sind. Auch Erweiterungen von bestehenden Gebäuden gelten in der Bauphase als Baugrund.
Nicht als Baugründe gelten Grundstücke,  im Besitz der bei der landwirtschaftlichen Rentenversicherung eingetragenen Bäuerinnen und Bauern und deren mitarbeitenden Familienmitgliedern sowie hauptberuflichen landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn sie von diesen land-, forst- und weidewirtschaftlich verwendet werden. Hat ein solches Grundstück mehrere Besitzer, wird nur der Anteil jener nicht als Baugrund gewertet, welche genannte Voraussetzungen besitzen.
Die Besteuerungsgrundlage bei Baugründen ergibt sich aus den üblichen Marktwerten, wobei unter anderem  die Lage, die Baumassendichte und die erlaubte Zweckbestimmung berücksichtigt werden. Hierzu hat der Gemeindeausschuss nachstehende Tabelle zu den Marktwerten genehmigt.

Baugrund_Tabelle_Verkehrswerte_ab_2023.pdf (0.04 MB)

Hier finden Sie die Bauzonen der Gemeinde Tisens: Bauleitplan


Für eventuelle Informationen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.


Zuständig

Formulare

DEU